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Zweigeschossiges, traufständiges Klinkerwohnhaus mit zwei schwach ausgeprägten Mittelrisatliten - an der Hangseite mit Zwerchhaus - vor 1895.
Schlichte, achsensymmetrisch aufgebaute Fassade, gegliedert durch Stockwerkssims und Fensterbrüstungen in Sandstein. Zweiflügelige Stichbogenfenster mit Oberlicht in sorgfältig gemauerten Klinkern, im Erdgeschoss mit Klappläden zu verschließen. Erschliessung in der Mittelachse des Hauses über originale zweiflügelige Kassettentür mit Lichtausschnitten und Oberlicht. Vorgarten eingefriedet mit eisernem Staketengitter auf niedriger Sandsteinmauer. Der schlichte Bau zählt zu den ersten Häusern, die ausserhalb des Haitzer Tores gebaut wurden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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