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Auf großem Grundstück eingeschossiges, traufständiges Wohnhaus mit Drempel, Satteldach und historistischen Gaubenhäuschen, ursprünglich mit westlichem, giebelständigem Eckbau und seitlichem Eingang. In neuerer Zeit durch einen traufständigen Anbau nach Westen verlängert.
Schlichter Sandsteinbau um 1895, Fenster mit Oberlicht in rechteckigen Sandsteingewänden. Unter der Verschindelung des Zwerchhausgiebels historistisches Fachwerk.
Gelände durch eisernen Staketenzaun mit kleinen Pfeilspitzen als Abschluss auf niedriger Sandsteinmauer eingefriedet. Törchen zwischen zwei halbhohen Sandsteinpfosten mit Kapitellen um 1910.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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