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Östliche Hälfte des Doppelwohnhauses.
Die beiden Häuser 14/16 sind annähernd identische Putzbauten mit bewegter Dachlandschaft aus Sattel- und Krüppelwalmdächern, Zwerchhäusern und Erkern. Fassadengliederung durch zahlreiche variierende Fenstergrößen in Sandsteingewänden, die sämtliche gängigen historisierenden Stilrichtungen aufnehmen. Leider wurden an dieser Haushälfte die bauzeitlichen Holzbalkons auf der Südseite 1966 wegen Baufälligkeit beseitigt und durch unpassende Betonbalkons ersetzt. Die für die Gliederung des Hauses wichtigen Klappläden wurden ebenfalls entfernt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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