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Zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus mit dreigeschossigem giebelständigem Eckbau, 1896 von dem Steinhauer Johann Scheller als Bauherr geplant und 1897 ausgeführt. Ebenso wie das Nachbarhaus ein unverputzter Sandsteinbau mit gefasten Sandsteingewänden. Gebäudekanten durch Eckquaderung abgesetzt. Zwerchhausgiebel auf breiten Konsolen aufsitzend, die auf die ursprüngliche reiche Bauzier mit profilierter Rahmung und halbrundem, scheibenförmigem Aufsatz wie bei Haus Nr. 34 hinweisen. Traufständiger Bauteil mit zwei Fensterachsen, im Erdgeschoss ehemals zweiflügelige Eingangstür in der östlichen Achse. Im Eckbau Dreiergruppen bzw. Zweiergruppe von Fenstern, im EG gestaffelt, im Giebel zusätzlich von einem hohen Rundbogen mit Keilsteinen zusammengefasst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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