Am Friesenborn 21
Am Friesenborn 21
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Am Friesenborn 21
Brunnenhaus Friesenborn
Flur: 11
Flurstück: 811

Giebelständiges und tonnengewölbtes Brunnenhaus von 1554, renoviert in den Jahren 1733 und 1868. Eines von vier noch erhaltenen Brunnenhäuschen, die bis 1886 die Stadt mit Trinkwasser versorgten.

Der Friesenborn lag ebenso wie das Brunnenhaus des Klosters Himmelau östlich außerhalb der Stadt.

Kleiner Sandsteinbau unter Satteldach, mit Sandsteinplatten gedeckt. Auf dem First ein kleines lateinisches Kreuz. Brunnenkammer im Inneren geschlämmt, Trennwand in Sandstein und Ziegeln, Bodenplatten in Sandstein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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