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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Alte Leipziger Straße
''Helgenhäuschen'' des ehemaligen Klosters Himmelau
Flur: 11
Flurstück: 239

Im Jahr 1305 hatte der von 1298-1321 in Chur amtierende Bischof Siegfried von Gelnhausen in einer testamentarischen Verfügung bestimmt, dass auf seinen Gütern in Gelnhausen ein Klarissenkloster gegründet werden sollte. Nachdem die Stadt Gelnhausen sich heftig gegen das Vorhaben gewehrt hatte - die heftige Zunahme von Frauenklöstern überall war aus verschiedenen Gründen in dieser Zeit nicht gerne gesehen - und dadurch der Konvent vermutlich nicht zustande kam, sicherte sich der Bischof die Unterstützung Kaiser Heinrichs VII. für die Gründung eines Frauenklosters in seiner Heimatstadt. Dieser genehmigte 1313 die Einrichtung eines Frauenklosters nach den Regeln der Zisterzienser in dem östlich der Stadt gelegenen Weiler Ubenhausen und überließ dem neuen Konvent zur Sicherung der Existenz zahlreiche Nutzungsrechte an Wiesen, Wäldern und Gewässern. Zusätzlich schenkte er ihm brachliegende Grundstücke in der Stadt. Siegfried ließ sich 1320 von dem Schultheiß, den Schöffen und dem Rat der Stadt die Stiftung seines gesamten Besitzes an das Kloster und gleichzeitig den Nießbrauch und die Verwaltung des Konvents auf Lebenszeit bestätigen. Der Klosterbesitz deckte sich mit den bereits 1305 aufgeführten Liegenschaften Siegfrieds. In der Stadt besaß das Kloster einen Hof und zwei Häuser, in Hüttengesäß einen weiteren Hof. Ein von Papst Johannes XXII. genehmigter Ablass belegt die Fertigstellung der Klostergebäude. Die Kirche war den beiden in Chur besonders verehrten Heiligen Lucius und Florinus geweiht. Außerdem existierten ein Marien-, ein Margarethen- und ein Johannesaltar. Im Jahr 1319 wird erstmalig der Namen “Hymelaue“ genannt. Über die Ordenszugehörigkeit des Klosters scheint Unklarheit bestanden zu haben, es wurde Nonnenkloster S.. Clarae genannt (Fuhs, S. 86)- Hinweis auf das ursprünglich geplante Clarissenkloster, die Urkunden des 14. Jahrhunderts benennen wechselweise den Zisterzienser- oder den Benediktinerorden. Seit dem 15. Jahrhundert bis zur Auflösung 1537 unter der Pfandherrschaft der Grafen von Hanau wird mit einer Ausnahme durchgängig das Kloster urkundlich dem Benediktiner-Orden zugerechnet. Besetzt wurde Himmelau wie all diese traditionellen Orden zugehörigen Frauenklöster von Töchtern aus niederadeligen und patrizischen Familien der näheren Umgebung. Die wirtschaftliche Entwicklung von Himmelau entsprach dem üblichen Schema der kleineren Frauenklöster im späten Mittelalter: nach einem raschen Aufstieg im 14. Jahrhundert stagnierten diese Klöster meist schon zu Beginn des 15. Jahrhunderts, durch die allgemeine Agrarkrise und den damit verbundenen wirtschaftlichen Abstieg nach den Pestzeiten lösten sich die klösterlichen Strukturen gegen Ende des Jahrhunderts weitgehend auf. Das im Gegensatz zu anderen Frauenklöstern der Umgebung (z.B. Konradsdorf, Meerholz etc.) nie sehr stark belegte Kloster wurde 1537 noch von zwei Nonnen bewohnt, die gegen eine Ablösung ihrer durch ihre Familien im Lauf der Jahrhunderte erworbenen Ansprüche an das Klostervermögen (100 fl. waren üblich, was etwa dem Wert eines Bauernhofes entsprach) das gesamte Klostergut den Pfandherren Gelnhausens übergaben. 1561 kaufte die Stadt die Güter und die Gebäude von Himmelau. Sowohl Restitutionsversuche des Abtes von Seligenstadt 1628-30 als auch Bemühungen der Franziskaner von Salmünster um die Wiederbesetzung der Klostergebäude 1680 waren ebenso erfolglos wie Versuche der Benediktinerinnen im Jahre 1758, das Kloster wieder zu beleben. Ende des 18. Jahrhunderts wurden die Gebäude nahezu ganz abgebrochen. Heute erinnern nur noch das Brunnenhaus auf dem Gelände der Alten Leipziger Straße 62 und das sogenannte Helgenhäuschen, ein einstmals in Nähe der Weinberge gelegener kleiner Gewölbebau, 1613 als "Heiligenhaus beim Haitzertor“ in einem Werschaftsbuch der Stadt genannt. Bickell sieht den kleinen Bau im Zusammenhang mit der um 1900 noch üblichen Sitte, jährlich einmal bei der Weinlese ein kleines mittelalterliches Holzfigürchen des Papstes Urban (das Urbanus''chen) in einer Prozession umher zu tragen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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