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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Barbarossastraße 2
  • Am Ziegelturm 22
Kreissparkasse mit Stadtmauerrest
Flur: 1
Flurstück: 831/2, 831/3, 831/5, 839/1, 839/2

Im Gelände unterhalb des Heseler Tores am Ende der Schmidtgasse wird bereits 1264 die Stadtmühle genannt. Zwei weitere Mühlen lagen auf der Müllerwiese. Die Stadtmühle wurde durch viele Generationen von der Familie Kees betrieben. Ein Großbrand vernichtete 1919 die Anlage. An ihrer Stelle entstand der markante Verwaltungsbau der Sparkasse.

In Anbetracht der großen Armut der Bevölkerung entstand in der Mitte des 19. Jahrhunderts der Gedanke, durch günstige Kredite die wirtschaftliche Situation im Kreis zu verbessern. In Orb wurden bereits 1837 von der bayerischen Regierung Mittel für die Gründung einer "Credit- und Hilfskasse" als Startkapital zur Verfügung gestellt. Davon sollten Vorschüsse für die Anschaffung von Vieh, landwirtschaftlichen Geräten, Werkzeugen etc. zu nicht mehr als zwei Prozent Zinsen gegeben werden. In Gelnhausen plante bereits in den fünfziger Jahren Bürgermeister Heinrich Moritz Clever ebenfalls eine derartige städtische Kasse, aber erst nach dem Amtsantritt von Bürgermeister Georg Schöffer 1877 konnte das Projekt gemeinsam mit dem Landrat Friedrich Freiherr von Trott zu Solz als "Kreis-Spar- und Leihkasse" realisiert werden. Am 16. 2. 1878 wurden vom Kreistag die Statuten der neuen Sparkasse verabschiedet. Aufgabe und Ziel der Institution wurde in § 1 formuliert: "Die Spar- und Leihkasse des Kreises Gelnhausen hat den Zweck zur zinstragenden Anlegung von Ersparnissen Gelegenheit zu bieten und Darlehensbedürftigen Hülfe zu gewähren." Einlagen durften nicht weniger als eine Mark betragen, bei Beträgen über 500,00 Mark musste der Kassierer die Genehmigung der Direktion einholen. Die Sparkassengeschäfte wurden bis 1885 nebenamtlich von Geschäftsleuten als Rendanten in verschiedenen Häusern der Stadt geführt, (Langgasse 15, Obermarkt, Röthergasse 18 und Stadtschreiberei 8), dann wurde der erste hauptamtliche Mitarbeiter, Ludwig Ruppel, als Kreisbeamter für die Sparkasse eingestellt. 1897 wurde das erste eigene Geschäftshaus in der Seestraße bezogen. Nach den finanziellen Einbrüchen durch die Folgen des Ersten Weltkrieges benötigte die Sparkasse etliche Jahre, um wieder einen wirtschaftlich gesicherten Stand zu erreichen. Dank der kontinuierlich steigenden Einlagen konnte 1928 mit dem Neubau eines größeren Verwaltungsgebäudes begonnen werden, da das Gebäude an der Seestraße längst zu klein geworden war. Der Kreisausschuss genehmigte den Neubau im Frühjahr und bereits am 23. April 1928 erwarb die "Kreis- Spar- und Leihkasse in Gelnhausen" für 14700,00 Reichsmark das 2,58 ha große Gelände der 1919 abgebrannten "Kees''chen Mühle". Ein angrenzendendes Grundstück wurde für 7000,00 RM erworben - mit der Auflage des Verkäufers, im Keller Kohlen für gewerbliche Zwecke lagern zu dürfen, die allerdings "tunlichst außerhalb der Bürostunden" eingelagert werden sollten. Die Planung und Bauleitung lag bei dem Gelnhäuser Architekten Rudolf Breuer. Die Baukosten wurden im Oktober 1928 mit 134.700,00 RM veranschlagt. Trotz eines eisigen Winters konnte das neue Gebäude am 3. September 1929 eingeweiht werden. In der Öffentlichkeit fand das Gebäude aufgrund "seiner schlichten und dennoch vornehmen, sachlichen Ausführung volle Bewunderung und Anerkennung".

Dreigeschossiger Sandsteinbau, als Kopfbau in stark regional geprägtem Heimatschutzstil konzipiert. Auf einer hohen Arkatur aus fünf leicht angespitzten Bögen zwei Obergeschosse mit jeweils gekuppelten Fensterachsen. An der abgeschrägten Ecke von zwei Karyatiden in Form eines Mannes mit Geldkassette und einer Frau mit einem Geldbeutel in der rechten Hand, gehalten, ein halbrunder, zweigeschossiger Erker mit Kegelhelm. Der Bau ist mit einem Walmdach gedeckt, das von acht stehenden Gauben mit zweiflügeligen Fenstern belichtet wird. Nach Süden wurde der ursprüngliche Bau später um zwei Achsen erweitert. Die Sparkasse demonstriert mit dem Bau einerseits ihre Verbindung zu der Geschichte Gelnhausens, anderseits aber auch ihre Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region.

Auf dem Grundstück Reste der Stadtmauer erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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