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In einem Vorgarten von der Straße zurückgesetztes, zweigeschossiges und traufständiges Klinkerwohnhaus um 1890. Die beiden Mittelachsen zur Straße als Risalit mit Zwerchhaus leicht vorgezogen. Horizontale Gliederung der Klinkerflächen durch ein umlaufendes Stockwerkssims, Sandsteingewände mit keilförmigem Schlussstein und Okuli in den Giebeln; Satteldach auf dem Haupthaus, kleines Krüppelwalmdach auf dem Risalit. Die Fenster im Erdgeschoss werden mit Klappläden verschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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