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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Barbarossastraße 22
Ehemalige Landratsvilla
Flur: 10
Flurstück: 537/17

Repräsentativer, zweigeschossiger Sandsteinbau mit Mittelrisalit, geschwungenem Giebel und hohem Walmdach in Formen der Neorenaissance um 1900. Gliederung der annähernd symmetrischen Fassade durch profilierte Simsbänder und hohe, unterschiedlich gestaltete Fenster mit Oberlichtern; die westliche Außenachse im Erdgeschoss fast völlig von einer großen, sechsteiligen Fensteranlage aufgelöst. Eingangsachse als Mittelrisalit vorgezogen, Eingang mit giebelförmiger Verdachung und zwei flankierenden Fenstern.

Hofseitig Anbau eines Altans mit abgerundeten Ecken in der westlichen Achse. Hoffassade durch zwei übereinander angeordnete tiefe Loggien in der Mittelachse vertikal aufgerissen. Fenster im Erdgeschoss rechteckig mit Verdachung, im Obergeschosss mit Segmentbögen. Das gewaltige Dach wird von zwei kleinen Gauben und liegenden Dachfensterchen belüftet.

Ein sehr elganter und repräsentativer Wohnsitz in vorzüglicher Handwerksarbeit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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