Berliner Straße 4
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Berliner Straße 4
Ehemaliges Gasthaus ''Goldener Hirsch''
Flur: 1
Flurstück: 677

Durch die Verlegung der alten Reichsstraße an den südlichen Rand der Altstadt sah sich der Posthalter und Gastwirt Johann Philipp Clever gezwungen, sein Gasthaus "Goldener Hirsch“ von der Oberen Haitzer Gasse 25 in die Neue Straße zu verlegen. Das dreigeschossige Fachwerkhaus wurde auf die in diesem Bereich weitgehend abgebrochene Stadtmauer gesetzt. Westlich wurde in den Hang eine Remise eingebaut. Die Nebengebäude und Stallungen zum Gasthaus ließ er auf der gegenüber liegenden Straßenseite, heute Berliner Straße 7a, errichten. Das Gasthaus wurde für die Nachwelt berühmt durch den Maler und Zeichner Ludwig Emil Grimm, einen der drei Brüder Grimm, der seinen Besuch dort in seinem "Reisetagebuch in Bildern“ 1850 zeichnerisch festgehalten hat.

Die achsensymmetrisch gegliederte Fassade des verputzten Fachwerkhauses wurde 1899 vom Enkel des Erbauers, Christian Manns, durch die Baufirma B. Odenwald "solide und feuersicher“ erneuert: das Erdgeschoss wurde massiv unterfahren, dabei erhielten die Fenster Sandsteingewände. Die Giebel wurden massiv vorgesetzt und der Walm des Daches beseitigt, damit veränderte sich die Kubatur des Hauses. In den beiden Obergeschossen fielen leider inzwischen mit den untergliederten, zweiflügeligen Fenstern auch die Klappläden weg, wodurch die Fassade nackt wirkt und der einzige Schmuck des schlichten, aber ehemals liebenswerten Biedermeierhauses entfallen ist. Die elegante Freitreppe vor dem Eingang wurde in eine zweiläufige Treppe mit Eisengeländer verändert. Die Remise wurde durch einen zweigeschossigen Anbau mit aufgesetztem Balkon ersetzt. Ein Gewölbekeller mit drei Tonnen und einem Brunnen weisen auch hier möglicherweise auf eine ältere Hausstelle hin. In der Gegenüberstellung der beiden Hausansichten sind die Auswirkungen der von Architekten des Heimatschutzbundes wie Muthesius und Schultze-Naumburg beklagten neu entstandenen Bauvorschriften deutlich ablesbar, "praktische“ Modernisierungen des späten 20. Jahrhunderts vollenden deren Werk. Dennoch hat das Haus als ehemalige Herberge an der neu verlegten Handelsstraße aufgrund seiner historischen Bedeutung einen wichtigen Platz im Stadtbild Gelnhausens.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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