Burgstraße
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Burgstraße
Haintor
Flur: 1
Flurstück: 865, 953/4

Durch das Haintor führt die Burgstraße nach Altenhaßlau. Der Unterbau des Haintores wurde unter Verwendung alter Buckelquader des nach 1431 teilweise niedergelegten Burgturmes der Pfalz errichtet. 1479 erhielt das Haintor ein neues Fachwerkobergeschoss, Im 19. Jahrhundert wurde das Fachwerkgeschoss des Tores abgetragen. Das auf dem Plan von 1555 sichtbare giebelständige Obergeschoss mit hohen V-Streben und Eckerkern scheint im Dreißigjährigen Krieg zerstört worden zu sein, sofern es tatsächlich in dieser aufwändigen Form existierte. Erhalten ist die Mauer des Erdgeschosses mit spitzbogigem Durchfahrtstor, im Gewände Nuten für Riegelbalken. In der südwestlichen Ecke neben dem Torbogen eine tiefliegende Maulscharte. Im Innenraum des ehemaligen Torhauses auf der Nordseite verschiedene Fenster, teils zugesetzt, zwei Konsolsteine und Maulscharten. 1945 wurde der Torbogen durch ein amerikanisches Armeefahrzeug stark beschädigt, seit 1990 ist er wieder hergestellt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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