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Traufständiges zweigeschossiges Wohnhaus, Erdgeschoss und nördliche Giebelwand in Sandstein, schlichtes Fachwerkobergeschoss. Vermutlich umgebauter Rest eines kleinen Burgmannenhauses. Zweiflügelige Haustür mit Oberlicht und kleiner Sandsteintreppe aus dem 19. Jahrhundert erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |