Frankfurter Straße 14
Frankfurter Straße 14
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Frankfurter Straße 14
Finanzamt
Flur: 4
Flurstück: 213/2

Am 3.8.1928 wurde feierlich das neuerbaute Finanzamt eingeweiht. Der Bericht des Gelnhäuser Tagesblattes vom 4.8.1928 berichtet dazu "So wurde im Interesse der Beamten und Steuerpflichtigen und nicht zuletzt der Verwaltung selbst und deren Vereinheitlichung der Bau getätigt, und zwar unter Berücksichtigung der nötigen Sparsamkeit, gepaart mit der besten Zweckmäßigkeit.“ "Die Bauleitung lag beim Reichsbauamt Kassel in den Händen des Herrn Regierungsbaurats Simon und wurde mit großem Verständnis ausgeführt. Dies gilt auch für die örtliche Leitung. Die Herr Architekt Freudenstein, Frankfurt a. M. hatte.“ Für normale Bauprojekte unvorstellbar, aber für ein Finanzamt vorbildlich geht es weiter: "Herr Oberbaurat Dupont konnte sodann noch mit Stolz berichten, dass die Summe, welche im Etat eingesetzt war, 196 000 RM. Nicht nur nicht überschritten, sondern erheblich unter dem Voranschlag in Wirklichkeit bleibt - man wird einschließlich sämtlicher Außenarbeiten und Geräteergänzung mit ca. 180 000 RM auskommen.“ Nachdem mehrfach dem Wunsch nach Steuervereinfachungen auf einem Steuerzettel (!) Ausdruck gegeben wurde " dass endlich allgemeine Zufriedenheit bestehen möge zum Wohle des ganzen Vaterlandes“ wurde das Ereignis noch gebührend gefeiert und der Berichterstatter schließt mit dem sinnigen Spruch“ Was sein muß, muß sein. - Und dieser Obulus muß eben sein“.

Dreigeschossiger, traufständiger Verwaltungsbau mit Anklängen sowohl an den Spätklassizismus als auch an den damals aktuellen Expressionismus. Breitgelagerter Putzbau zu neun Achsen, ursprünglich achsensymmetrisch mit Mittelportal gegliedert. Über den drei mittleren Achsen ein breites, seitlich ausschwingendes Zwerchhaus mit flachem, gerahmten Giebel, die flankierenden antikisierenden Vasen auf Konsolen wurden beseitigt. Rechts und links je zwei Gaubenhäuschen im flachen Walmdach mit Aufschieblingen. Als einziger Schmuck der strengen, klar gegliederten Fassade Sandsteinfenstergewände mit gestuften Keilsteinen im Erdgeschoss. Zweiflügelige, unterteilte Fenster mit geteiltem Oberlicht. Trotz der Veränderungen ein schöner, klar gegliederter Verwaltungsbau der 1920er Jahre.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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