Frankfurter Straße 19
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Frankfurter Straße 19
Flur: 4
Flurstück: 317/1

Angebaut an Haus Nr. 17 zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus mit dreiachsigem, giebelständigem, vorspringendem Seitenrisalit. In der traufständigen Rücklage Doppelfenster mit Korbbogen, im Risalit Dreiergruppe von schmal hohen Fenstern, im Giebel Zweiergruppe mit kleinem, begleitenden Fensterchen. Mansarddach mit angeschleppter Zweiergaube. Trotz Modernisierung gut erkennbar zur Stadterweiterung von 1900 gehörig.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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