Frankfurter Straße 31
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Frankfurter Straße 31
Flur: 4
Flurstück: 267/5

Eingeschossiges, dreiachsiges Klinkerwohnhaus um 1900 mit Drempel, zentralem Risalit und Zwerchhaus. An der Nordseite Treppenrisalit mit Hauserschliessung vorgezogen. Sockel und Gewände der ehemaligen Galgenfenster in Sandstein. Symmetrisch angeordnete Fassade mit je zwei gekuppelten Fenstern in den Außenachsen und einer Dreiergruppe im Mittelrisalit. Im Satteldach über den Außenachsen je eine stehende Gaube, im Zwerchhaus zwei gekuppelte Fenster. Sowohl Zwerchhaus als auch Gauben mit kleinen Krüppelwalmdächern.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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