Frankfurter Straße 33
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Frankfurter Straße 33
Flur: 4
Flurstück: 264/1

Westlich an Haus Nr. 31 angebautes, ebenfalls eingeschossiges Wohnhaus mit Drempel, vorgezogenem Risalit und Zwerchhaus.

Gelber Klinkerbau mit Sockel und Gewänden aus Sandstein, Zwerchhaus und Giebel der beiden flankierenden Gaubenhäuschen in historistischem Fachwerk. Hauserschliessung in der nördlichen Außenachse über Haustür mit kleinteiligem Oberlicht, daneben schmales, hohes Fenster mit vierfach geteiltem Oberlicht und bauzeitlichem Gitter in fühen Jugendstilformen. Im Erdgeschoss Galgenfenster, im Zwerchhaus zwei gekuppelte Galgenfenster mit seitlich abgeschrägten und senkrecht vierfach unterteilten Oberlichtern in Holzrahmungen.

Satteldach mit Schieferdeckung und südlich einseitigem Krüppelwalm.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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