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Ehemaliges Verwaltungsgebäude, in dem 1895 neben dem Katasteramt auch das Steueramt und die Kreiskasse untergebracht waren.
Langgestreckter, zweigeschossiger verputzter Barockbau aus dem 18. Jh. Vier Achsen traufständig, vier Achsen eines ehemaligen Nebengebäudes giebelständig. Erdgeschoss massiv, Obergeschoss Fachwerk; im Erdgeschoss Fenster- und Türgewände in Sandstein, Stürze mit Stichbogen und keilförmigem Schlussstein.
Satteldach mit Aufschiebling, am giebelständigen Teil mit breitem Krüppelwalm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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