Godobertusweg 1
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Godobertusweg 1
Godobertuskapelle mit ehemaligem Friedhof
Flur: 9
Flurstück: 140/1

Das vermutlich älteste Bauwerk der Stadt Gelnhausen, das sich architektonisch auf die Mitte des 12. Jh. datieren lässt. Die vor dem Holztor gelegene zweigeschossige Kapelle auf quadratischem Grundriss dürfte zu einem befestigten Adelshof gehört haben. 1260 ist die Kapelle urkundlich erwähnt, am 25.07.1294 schenkt EB Gerhard von Mainz dem Kloster Meerholz die zur Pfarrei Gelnhausen gehörige Godehardskapelle. Im 16. Jh. erhielt die Kapelle angeblich ein Obergeschoss, nach den Bauuntersuchungen kann es sich nur um den Einbau eines Wohngeschosses handeln. Die ebenfalls zweigeschossige, ehemals gewölbte Apsis wurde 1756 abgerissen und der Chorbogen vermauert. Gewölbeansätze im Inneren weisen noch auf ein Kreuzgratgewölbe mit einer Mittelstütze hin. Das Kapitell dieser Stütze stand nach einer Zeichnung des 19. Jh. den Kapitellen der Peterskirche nahe. Die Belichtung des Raumes erfolgt über hochgelegene, kleine Rundbogenfenster in tiefen Laibungen, die Erschliessung an der Südseite über ein schlichtes Rundbogenportal mit ungeschmücktem Tympanon. 1869 wurde ein flacher geneigtes Dach aufgebracht, daher ist unbekannt, ob ein Dachreiter vorhanden war. Seit 1899 diente die Kapelle als Magazin. Nach einer grundlegenden Sanierung wird sie heute für Hochzeiten genutzt.

Das Gelände um die Kapelle diente von 1830-45 der Gemeinde Haitz als Friedhof. Aus dieser Zeit sind verschiedene Grabsteine erhalten, außerdem wurden drei Grenzsteine mit Mainzer Rad und ein alter Mühlstein aufgestellt. Der ehemalige Friedhof um die Kapelle wird von einem grazilen, neugotischen Eisentor beschlossen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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