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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Godobertusweg 7
  • Kapellenweg 11
Flur: 9
Flurstück: 136/2, 136/3

Freistehende Villa um 1905 in einem großen Gartengrundstück. Zweigeschossiger Putzbau wechselweise trauf- und giebelständig. Im Sockelgeschoss offene Loggia aus drei Säulen mit modifizierten Würfelkapitellen und einer Balustrade, im Erd- und Obergeschoss hochrechteckige Fenstergewände mit abgerundeten Ecken und Kämpfern in Sandstein.

Krüppelwalmdächer, auf der Südseite mit Fachwerkgiebel in geschwungenen Hölzern und abgeschleppter Gaube. Der Bau nimmt in seinen Formen einerseits Bezug auf die heimische Romanik, anderseits zeigt er bereits die ersten Anklänge an den kommenden Jugendstil.

Das Grundstück wird von einer Sandsteinmauer eingefriedet und über eine zweifach abgestufte rundbogige Toranlage mit Kugelbekrönung erschlossen. Das originale, dreiflüglige Holztor mit Bronzebeschlägen ist reich dekoriert in floralen, aber noch streng geometrischen Jugendstilformen


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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