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Zweigeschossiger, traufständiger Klinkerbau mit dreiachsigem Mittelrisalit um 1902, 1960 durch Anbau und Dachausbau verändert. Sparsame Gliederung der Klinkerflächen durch Sandsteingewände und Sandsteinsockel. Auf der Gartenseite gusseiserne Balkons mit floralem Gitter und Eisenstützen auf Sandsteinsockel Erschliessung über originale, zweiflügelige Tür mit diamantierten Kassetten, vergitterten Lichtausschnitten und Oberlicht in der Mittelachse. Begrenzung zur Straße mit eisernem Staketenzaun auf niedriger rustizierter Mauer, Zugang über Eisentor zwischen zwei halb hohen Sandsteinpfosten mit kreuzförmig übergiebelten Kapitellen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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