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Zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus aus zwei sich kreuzenden Baugliedern um 1902/03 als Pensionshaus für den Bauherren Friedrich Poppe durch die Baufirma Heinrich Geis & Söhne ausgeführt. Gelber Klinkerbau auf Sandsteinsockel, mit gelben Klinkern ausgefachte Drempel und Giebel in historistischem Fachwerk auf vorstehenden, profilierten Balkenköpfen. Die weit vorkragenden Krüppelwalmdächer auf rundbogigem Freigespärre und Bügen abgestützt. Im ersten und zweiten Obergeschoss des giebelständigen Bauteiles vorgesetzte Eisenbalkons auf floralen gußeisernen Konsolen. In der Rücklage zwei Fensterachsen mit Oberlichtern in profilierten Sandsteingewänden mit Segmentbögen, im Eckbau in jeder Etage Dreiergruppen aus gekuppelten schmal-hohen Fenstern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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