Heinrich-Mahla-Straße 14
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Heinrich-Mahla-Straße 14
  • Heinrich-Mahla-Straße 16
Flur: 10
Flurstück: 446/2, 726/447

Am Hang unterhalb der Heinrich-Mahla-Straße eingeschossiges Doppelwohnhaus mit 4 Wohnungen nach Plänen von Karl Odenwald in Formen des Heimatschutzstils 1909 errichtet. Im Gegensatz zu den Nachbarhäusern, die von Handwerksbetrieben geplant und ausgeführt wurden, weist sich Karl Odenwald auf seinem Plan als Architekt aus, der für den Familienbetrieb C. Odenwald & Söhne arbeitet. Sein Entwurf in den damals hochmodernen Heimatschutzformen weist daher auch eine andere künstlerische Qualität auf als die der Nachbarhäuser.

Traufständiger Putzbau mit giebelständigen Eckbauten unter hohen Mansarddächern mit kleinem Krüppelwalm, ein Fußwalm verbindet optisch die Giebel der Eckbauten mit den Abseiten der Mansarddächer. Straßenseitige Erschliessung des Hauses Nr.14 im Eckbau, die des Hauses Nr.16 in der Rücklage, über den Haustüren jeweils ein liegender Okulus als Oberlicht. Fenster zweiflügelig mit z.T. kleinteiligen Oberlichtern, Sandsteinbrüstungen und Klappläden, Belichtung der Treppenhäuser und Nebenräume über Okuli und kleine Fensterbänder, in den Abseiten der Dächer Schleppgauben. Schön erhaltenes Beispiel eines Landhauses nach den Vorstellungen der damals stilprägenden Architekten Muthesius, Metzendorf u. a.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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