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Tief unter Straßenniveau im Hang liegendes, eingeschossiges Wohnhaus, 1909 von der Fa. Heinrich Geis Söhne für den Kaufmann Friedrich Apel gebaut.
Massivbau auf bewegtem Grundriss mit verschiedenen Vor- und Rücksprüngen, Erker und Fachwerkzwerchhaus im hohen Krüppelwalmdach. Variierende Fensterformen, im Zwerchhaus zweiflügelig mit kleinteiligen Oberlichtern. Liebevoll gestaltetes Wohnhaus am Übergang vom Historismus zum Heimatschutzstil.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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