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Großes, dreigeschossiges Wohnhaus um 1900, drei Achsen traufständig, zwei Achsen mit gekuppelten Fenstern giebelständig. Über dem Erdgeschoss in Sandstein zwei hohe, verputzte Fachwerkgeschosse mit großen Galgenfenstern und Klappläden.Krüppelwalmdach mit breitem Dachüberstand auf sichtbaren Sparrenköpfen.
Für die Umgebung überdimensioniertes Gebäude, das zeittypisch keine Rücksicht auf die Proportionen der vorhandenen Häuser nimmt. Dennoch oder gerade deshalb ist es als Zeitzeugnis schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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