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Traufständiges Wohnhaus, vermutlich aus einem Wohnbau des 18. Jahrhundert und dem ehemaligen Wirtschaftsbau mit Tordurchfahrt im frühen 20. Jahrhundert umgebaut. Über massivem Kellersockel aus Sandstein zwei Fachwerkgeschosse zu sechs Achsen, östlicher Teil in kräftigem Gebälk mit Doppelständern und kurzen Diagonalstreben, westlicher Teil verputzt. Ein unverputzter horizontaler Balken über den beiden westlichen Fensterachsen deutet auf eine Tordurchfahrt hin. Alle Fenster werden mit Klappläden verschlossen.
Satteldach mit breitem, zweiachsigen Zwerchhaus und Okulus im Giebelfeld, flankiert von zwei stehenden Gauben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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