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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Herzbachweg 4
  • Am goldenen Fuß
Ehemaliges Gärtnerhaus der Villa Witu
Flur: 4
Flurstück: 107/1, 1103/108

Ludwig Wilhelm Schöffer (1831-1904), der Bruder von Konrad Heinrich Schöffer, kehrte ebenfalls als reicher Kaufmann aus Rotterdam in seine Heimatstadt zurück. Obwohl er 1862 zum Mitglied der Rotterdamer Handelskammer gewählt worden war und 1866 die niederländische Staatsbürgerschaft erworben hatte, lebte er mit seiner Ehefrau Julie ab 1875 ständig in Gelnhausen. In der Nähe seines Bruders ließ er sich den aufgelassenen Weinbergen westlich der Stadt die herrschaftliche Villa Witu in palladianischen Formen bauen. Das weite Hanggelände ließ er von dem Gärtner Franz Hohm sen. als Park anlegen, der aufgrund seines exotischen Pflanzenbestandes weltberühmt werden sollte. Die perfekt gestaltete Parklandschaft mit Bachläufen, Teichen und Grotten verband Elemente des englischen Gartens mit denen eines botanischen Gartens, die in jener Zeit Mode wurden.

Während die Villa Witu in den siebziger Jahren des 20. Jahrhundert einem Schwesternbau des Krankenhauses weichen musste und der Park weitgehend bebaut wurde, existiert als Erinnerung an die glanzvolle Periode noch das ehemalige Gärtnerhaus mit seinen Nebengebäuden und der Straßenbrücke als Verbindungsglied zu den Parkanlagen jenseits der Straße.

Dreigeschossiges Wohnhaus um 1870 in neoklassizistischer Form mit hohem Drempel und großem Remisenteil aus Sandsteinquadern. In den Wohngeschossen zweiflügelige unterteilte Fenster mit hohen Verdachungen, ehemals mit Klappläden zu schliessen, im Drempel große Okuli in Sandsteinrahmung. Dachgeschoss mit flach geneigtem Walmdach in Höhe des Fußbodens durch umlaufendes Sandsteinsimsband optisch von den Geschossen abgesetzt. Südliche Veranda 1951 zugesetzt und zu Wohnraum umgebaut. Darunter im Erdgeschoss Weinkeller mit Tonnengewölbe.

Aus dem bergseitigen Teil des Hauses führt eine 1898 von der Fa. Heinrich Geis gebaute Sandsteinbrücke mit gusseisernem Geländer über den Weg in den ehemaligen Park. Das Gelände wird von einer hohen Sandsteinmauer umschlossen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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