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Auf hohem Sandsteinsockel aufgesetztes, weitgehend verglastes Bellvedere von 1937 auf geschlossenem, hufeisenförmigem Grundriss mit flachem Zeltdach und Wetterfahne, Nordseite in Sandstein. Plan und Ausführung durch die Fa. Odenwald.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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