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Auf die Einfriedungsmauer aufgesetzt, traufständiges, einachsiges Wohnhaus mit massivem Erdgeschoss und hohem Fachwerkobergeschoss aus dem 19. Jahrhundert Im ersten Obergeschoss gekuppelte, zweiflügelige Fenster mit geteiltem Oberlicht in Holzrahmung. Satteldach mit Kniestock und Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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