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Nördliches Tor der staufischen Stadtbefestigung. Hoher, zur Stadtseite mit Holz verschlossener Schalenturm auf quadratischem Grundriss, kleinstes der erhaltenen Stadttore. Dreigeschossiger Sandsteinbau mit schmaler, rundbogiger Tordurchfahrt aus großen Keilsteinen, Mannpforte und aufgeschobenem Zeltdach. Nach außen zwei hohe Bogenschießscharten in den beiden unteren Geschossen, im obersten Geschoss zwei Rechteckfenster. An den Außenkanten Falz des Fallgatters erhalten. In Höhe der Wehrgänge an beiden Seiten rundbogige Pforten. Seitlich anschließend die staufische Stadtmauer in reduzierter Höhe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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