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An der Straße vor dem Kreisruheheim ein zweigeschossiges, barockes Gartenhaus des Clever''schen Gartens aus dem 18. Jahrhundert, erweitert und renoviert 1989. Auf annähernd quadratischem Grundriss dreiachsiger verputzter Fachwerkbau mit Sandsteinsockel, Erschliessung in der Mittelachse der Nordseite über eine einhüftige Sandsteintreppe. Abgewalmtes Mansarddach mit kräftig profiliertem Gebälk und großen Gauben. Ein sehr dekoratives Gebäude, dem leider der zugehörige Garten als Rahmen fehlt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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