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Der Lintborn wird 1289 erstmals erwähnt. Er versorgte u. a. mittels einer Wasserleitung den Fürstenhof. 1895 wurden anlässlich des Baus der modernen Wasserleitung die Reliefs an seiner Fassade beseitigt und eine neue Fassade vorgesetzt.
Nahe der äußeren Mauer liegendes, spätmittelalterliches Brunnenhaus in verputztem Sandstein mit breitem Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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