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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus zu drei Achsen aus dem 18. Jahrhundert in schlichten, konstruktiven Fachwerkformen mit breiten, teilweise verbretterten Rähmzonen und Kurzstreben in den Brüstungsfeldern. Im hohen Sandsteinsockel alte Kellerschliessung mit zwei flankierenden Fensterchen in Sandsteingewänden. Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Erschließung über eine zweiflügelige Haustür in klassizistischen Formen mit senkrecht unterteiltem Oberlicht. Zum Erscheinungsbild des Hauses gehören die um 1900 hinzugefügten Klappläden an allen Fenstern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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