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Fünfachsiger, zweigeschossiger Sandsteinbau aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Rahmung des Bruchsteinbaues durch Kellersockel und Ecklisenen in großen Sandsteinquadern. Im Keller zweiflügelige Tür mit Stichbogen, Erschliessung des Hauses über kleine einhüftige Treppe in der Außenachse. Satteldach mit starkem Aufschiebling, überdimensioniertes Zwerchhaus 20. Jahrhundert, ursprünglich existierte eine kleine Ladeluke auf dem südlichen dachbreich..
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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