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Dreigeschossiges, traufständiges Wohnhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert in schlichtem, konstruktivem Fachwerk. Klare dreiachsige Gliederung des Klassizismus, in der Mittelachse des Satteldaches die ehemalige Ladeluke. Wichtig für das Erscheinungsbild des Hauses sind die Klappläden.
Erschliessung in der östlichen Seitenachse über eine breite Tür mit Oberlicht, breiter liegender Kellerhals, der auf einen alten Gewölbekeller hinweist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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