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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus mit zwei gekuppelten Fensterachsen, vermutlich aus dem 18. Jahrhundert. Im 19. Jahrhundert in historisierenden Formen aufgesetztes breites, dreiachsiges Zwerchhaus. Erdgeschoss völlig entkernt.
Unter dem Putz ist aufgrund der Fensterlage ungestörtes, einfaches Fachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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