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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Uferweg
Schifftor
Flur: 1
Flurstück: 795/13

Südlichstes Stadttor des äußeren Befestigungsringes aus dem 14. Jahrhundert. Es wurde südlich vor das ehemalige Ruperter Tor gebaut. Das als einziger Torturm ringsum massiv errichtete Schifftor lag nicht an einer der Durchfahrtstraßen, besaß kein Fallgitter und konnte im Kriegsfall mit zwei Holztoren verschlossen bleiben. Verputzter Sandsteinbau mit Buckelquadern an den Gebäudekanten, vier Geschossen - davon zwei überwölbt - und hohem Zeltdach. Schießscharten bzw. rechteckige Fenster in Sandsteingewänden mit inneren großen Nischen. Die spitzbogige Tordurchfahrt beidseitig mit auslaufender Kehlung über floral dekorierten Kämpferplatten. An der Westseite im Erdgeschoss Erschließung des Turmes über einhüftige Treppe und Rundbogentür. Darüber in Höhe des ersten Obergeschosses halbrunder Erker mit kegelförmiger Konsole und Dach. Stadauswärts großer gemalter Wappenschild der Stadt Gelnhausen, wie er für alle Stadtore überliefert ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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