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Vor dem Schifftor, außerhalb des zweiten Mauerrings liegende große Friedhofsanlage aus mittelalterlicher Zeit. Auf diesem Platz, dem "Äscher“, wurden Hinrichtungen vorgenommen und auch 1349 alle Juden der Stadt verbrannt. Die ältesten erkennbaren Grabstein datieren in das 15. Jahrhundert, die letzte Bestattung fand 1938 statt. Danach lebten keine Juden mehr in Gelnhausen. Am 1. November bezeichnete Die Zeitung "Kinzig-Wacht“ die Stadt als “judenfrei“.
Unter hohen Bäumen eine dichte Ansammlung von Grabplatten aus Sandstein, meist barock dekoriert. Ein großer Teil der Platten ist heute in der Erde versunken. Der vordere, an der Straße liegende Teil des Friedhofs liegt deutlich höher, was auf eine Doppelbelegung hin weist.
Die Anlage wird von einer Sandsteinmauer mit giebelförmigen Abschluss eingefriedet. In der Südseite zugesetztes, schlichtes Torgewände, im Sturz datiert auf 1825.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |