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Traufständiges Doppelwohnhaus in gelben Klinkern, jeweils mit leicht vorspringendem Mittelrisalit und Zierelementen in Sandstein. Beide Häuser sind sehr ähnlich, jedoch im Detail unterschiedlich. Fassaden dreiachsig, pro Achse zwei gekuppelte Fenster in profilierten Sandsteingewänden, im ersten Obergeschoss der Risalite rundbogige Fenster. Bei Nr. 21 Eingangszone mit gebänderten, rustizierten Pilastern und profiliertem Architrav, bei Nr. 19 wird der Mittelrisalit ähnlich hervorgehoben. Die Dächer sind bei beiden Häusern zu Mansarddächern ausgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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