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Zweigeschossiger, winkelförmiger Sandsteinbau mit hohem Satteldach, Aufschiebling und Gaubenhäuschen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Tür- und Fenstergewände in Sandstein, zweiflügelige Fenster mit Oberlicht, im Erdgeschoss durch Klappläden zu verschliessen. Giebelseitig Hauserschliessung über historistische, zweiflüglige Haustür mit Zahnschnittleiste und diamantierten Kassetten, flankiert von zwei monolithischen Okulusfenstern, vermutlich Spolien eines rezenten Sakralbaus der Umgebung, vermutlich dem Franziskanerkloster. Hofseitig unverputztes Quadermauerwerk in Sandstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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