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Zweigeschossiges Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert, traufständig zur Straße. Auf hohem verputztem Erdgeschoss ein mit Eternitplatten gehängtes Obergeschoss mit drei Fensterachsen. Satteldach mit Ladeluke in stehender Gaube. Unter der Verkleidung ist einfaches Fachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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