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Sehr schmales, jedoch tiefes, giebelständiges Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert. Auf verputztem Erdgeschoss ein zweiachsiges Obergeschoss in einfachem Fachwerk, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling.
Traufseitig Erschliessung über kleine Aussentreppe, im Dach Zwerchhaus mit ehemaliger Ladeöffnung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |