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Bieber entwickelte sich am Zusammenfluss von Bieber und Schwarzbach, die aus dem Spessart kommend bei Wirtheim in die Kinzig fließen. Der Ort zieht sich im Wesentlichen im Tal der Bieber nach Osten. Dieser Bereich wird von landwirtschaftlichen Anwesen geprägt. Entlang des Schwarzbachtals siedelten sich die Hüttenarbeiter an. Hier prägen eng verschachtelte Häuser auf verwinkelten Grundstücken das Ortsbild. Als Zentrum des lang gestreckten Ortes ist die Verwaltungseinheit Gericht, Forsthof mit Gefängnis, Rathaus/ ehem. Bergamt und das Gasthaus mit großen Scheunen- und Remisengebäuden im Hof anzusehen, die neben der reformierten Kirche am Schnittpunkt der beiden Siedlungsschwerpunkte entstand. Auf diesem Gelände, im Volksmund "der Dalles“ genannt, stand früher auch die Zehntscheune.
Sowohl die dörfliche Struktur des Straßendorfes als auch das eng besiedelte und verschachtelte Wohngebiet der Hüttenarbeiter am Hang sind noch weitgehend ungestört erhalten und aus historischen Gründen als Gesamtanlage ausgewiesen.
Am Bilzeberg
1, 3, 5
Am Pflaster
1, 3 (KD), 5 (KD), 7, 9, 11, 13 (Scheune KD), 15,(KD) 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49(KD), 51 (KD)
2 (KD), 4-6 (KD), 8, 10 (Vorbau KD), 12 Reformierte Kirche (KD), 14, 18, 20, 22, 24, 26
Am Römerberg
1, 3, 5 (KD)
2, 4, 6 (KD), Kirche und Friedhof (KD)
Bahnhofstraße
7, 9, 11, 13, 15
2, 4
Büchelbach
3
2, 4 mit Abschnitt der Bieber und des Mühlbachs
Mühlstraße
1(KD), 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 21
2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24
Orber Straße
1(KD)
Schmelzweg
1, 3, 5, 7
2, 4, 6, 8
Schulstraße
7
Kirche Mariä Geburt mit Kirchweg
Lindenallee, Friedhof, aufgang zum Friedhof (KD)
Abschnitt des Schwarzbachs und der Bieber
Schwarzbachgasse
3, 5
2, 4, 6
Im gesamten Ortsgebiet sind Spuren der Erzgewinnung und Verarbeitung erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |