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Erhöht am Ortsrand von Bieber auf einer Schachtpinge des Grubenfeldes nach einem Entwurf von Prof. Fritz Theilmann im Jahr 1962 errichtetes Denkmal für die Gefallenen des ersten und zweiten Weltkrieges. Prof. Fritz Theilmann (1902-1991) stammte aus Kieselbronn im nördlichen Schwarzwald, studierte an der Akademie Karlsruhe Bildhauerei. 1925-29 arbeitete er als Baukeramiker bei der "Kieler Kunstkeramik AG“. wo er den Einsatz von Klinkermaterial kennen lernte. Der Schwerpunkt seines künstlerischen Schaffens lag auf Baudekoration und Großplastiken. 1936 erhielt er den Kunstpreis der Stadt Breslau für dein bildhauerisches Werk. Für die Gefallenen des 1. Weltkrieges errichtete er 3 Denkmäler, darunter das Ehrenmal "Der apokalyptische Reiter“ 1937 in Schöngarten bei Breslau, das starke Ähnlichkeiten mit dem Denkmal in Bieber aufweist. Nach einem langen, prägenden Aufenthalt als Soldat und Kriegsgefangener (1942- 1949) in Russland widmete er sein späteres Werk verstärkt den Opfern des Krieges. Er entwarf 13 Mahnmale und Kriegerdenkmäler für die Opfer des Zweiten Weltkrieges. 1961 erhielt er den Friedlandpreis der Heimkehrer für die Birnbaumplastik "Denen die wehrlos starben“ als Dank für sein Leben im Dienste der Menschlichkeit.
Auf einer weithin sichtbaren, 2,50 hohen Sandsteinstele mit quadratischem Grundriss und weit überkragender Deckplatte erhebt sich ein hohes, schlankes Holzkreuz. Auf der dem Ort zugewandten Seite der Stele als Klinkerrelief eine überlebensgroße Gruppe aus drei diagonal übereinander angeordneten Soldaten. Die beiden äußeren Soldaten in langen Militärmänteln tragen zwischen sich einen toten Kameraden. Beeindruckende, realistische Darstellung in der reduzierten Formensprache der Fünfziger Jahre. In den drei anderen Flächen des Sockel vertieft eingelassene dunkle Klinkerplatten mit den Namen von 113 Opfern der beiden Weltkriege. Ein sehr beeindruckendes Kriegerdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |