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Kleiner traufständiger Streckhof, datiert 1866: Wohnhaus auf hohem Kellergeschoss in Sandstein, Hochparterre in einfachem Fachwerk modern aufgebrettert, darunter originales Fachwerk erhalten. Stallscheune mit massiven Erdgeschoss, darüber Fachwerkaufbau, weit abgeschlepptes Satteldach. Typische kleine Hofreite des vorderen Spessarts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |