Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Am nordöstlichen Rand des Friedhofes niedriges Sandsteinkreuz, evtl. aus dem 17. Jahrhundert. Lateinisches Kreuz mit runder Scheibe, auf der zwei "Bärentatzen“ als Reliefs abgebildet sind. Nach der Sage soll hier ein Bärenführer von seinem Bären zerrissen worden sein.
Das Kreuz stand früher in der Feldflur, um die Wende zum 20. Jahrhundert hat die Gemeinde hier ihren Friedhof angelegt. Bei einem Flächenbrand 1973 wurde das Kreuz beschädigt, seitdem sind aber die "Bärentatzen“ erkennbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |