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Kassel entstand am Zusammenfluss der beiden kleinen Flüsse Kasselbach und Bieber. Das Haufendorf wird geprägt durch den in Sandstein gefassten, kanalisierten Kasselbach mit einer Sandsteinbogenbrücke, Stegen und Wehren mit Holzrolle und -verschluss, abschnittsweise flankiert von kleinkronigem Rotdorn. Die drei Stemmanlagen im Bachbett wurden im Zusammenhang mit dem Bau der Frankfurter Quellwasserleitung um 1870 errichtet. Am Ufer des Bachbettes typische Feuchtgebietsflora aus heimischen Wildpflanzen. Die Grundstücke nördlich des Kasselbaches ziehen sich schmal lang den Hang zur Alteburgshöhe hoch. Diese Grundstücke sind mit tiefen Streckhofanlagen bebaut. Wie in den meisten größeren Orten des Kreises sind die ehemals großen Parzellen durch Stichwege vielfach erschlossen und eng bebaut. Die zweigeschossige Fachwerkbebauung datiert überwiegend ins 18. und 19. Jahrhundert.
Das Ortsbild ist aus historischen und städtebaulichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.
Gesamtanlage Alter Ortskern:
Da der Ort sehr verwinkelt ist und die Grundstücke häufig durch nicht weiter benannte Wege erschlossen werden, kann keine Gewähr für die Aufzählung aller einzelnen Hausnummern übernommen werden. Es zählen aber zur Gesamtanlage alle Nebengebäude und Freiflächen, die im Plan als Gesamtanlage gekennzeichnet sind.
Bornweg
1 (KD), 3 (KD), 5, 7, 9, 11, 13,15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49
2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 50
Höchster Weg
1, 3 (KD), 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19
2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16
Kasselbachstraße
1, 3, 5, 7, 9, 11 (KD), 13, 15, 17, 19
2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18
Alter, nördlicher Teil des Friedhofs (KD)
Lauf des Kasselbachs mit Brücken, Stegen, Wehren, Lauf des Mühlbachs
Martinsgasse
1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19
2 (KD), 4 (KD), 6, 14, 24, 26
Röslingstraße
3, 5 (KD), 7 (KD), 9, 15, 17, 19
2, 6, 24, 26
Rosengraben
1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15
2/4 (KD), 6 (KD), 8, 10, 12, 14
Spessartstraße
33 (KD), 35, 37, 39, ,41, 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65
32, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 50, 52 (KD), 54, 56, 58 (KD), 60, 62, 64 (KD), 66
Spessartstraße ohne Nr.
Kath. Pfarrkirche (KD)
Kriegerdenkmal vor der Kirche (KD)
Friedhofmauer (KD)
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |