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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Traufständige Hofanlage aus dem frühen 18. Jahrhundert unter Satteldach. Zweigeschossiges Wohnhaus in Sichtfachwerk mit Feuerbock im Brüstungsbereich des Obergeschosses und Eckständer mit Schuppenstab und Rosette. Integrierte Scheune, Tor mit Leisten und Bogenabschluss, anschliessend Stallbereich. Giebel mit Langschindeln verkleidet. Sehr gut erhaltener, das Ortsbild prägender Streckhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |