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In den weiten Wiesen des Kasselbaches gelegener ehemaliger Forsthof Kassel aus dem späten 19. Jahrhundert. Der für die Gegend typische Forsthof besteht aus einem eingeschossigen Klinkerwohnhaus auf einem Sandsteinkeller und einer querstehenden Scheune. Das fünfachsige Wohnhaus wird in der Mittelachse über eine bauzeitliche zweiflügelige Tür mit Oberlicht und darüber angeordnetem flachem, zweiflügeligen Fenster erschlossen. Die zweiflügeligen Fenster mit Quersprossen, Oberlicht und Stichbogenabschluss sind mit Klappläden zu schließen. Sehr schön erhaltene Anlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |