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Kleine Gesamtanlage im Ortskern, die aufgrund der alten Wegeführung das ursprüngliche Bild des Haufendorfes erhalten hat. Hier ist auch die Bebauung mit locker angeordneten Höfen ohne feste Hofform trotz starker Umbauten im Wohnbereich erhalten. Die zahlreichen, gut erhaltenen Scheunen prägen das Ortsbild nachhaltig. Als Dorfmittelpunkt dominieren die alte Schule und eine große Kastanie auf der zentralen Straßenkreuzung. Aus historischen Gründen ist das Ortsbild als Gesamtanlage geschützt.
Lützeler Straße
3
Bergstraße
2, 4 (KD)
Hauptstraße
13, 15 (KD), 17, 19, 21
20, 22, 24, 26, 28, 30
ohne Nr. neben 28/30 Scheunenanlage (KD)
Abschnitt des Kleinen Rossbaches
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |