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Auf großem Eckgrundstück zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus in Mischbauweise aus dem frühen 19. Jahrhundert, Kellergeschoss evtl. älter. Auf hohem Stallkeller ein Erdgeschoss, beides in Sandstein, darüber ein Obergeschoss in einfachem Fachwerk. Giebel- und Rückseite mit Eternitschindeln verkleidet. Das Erdgeschoss wird traufseitig über eine hohe einläufige Sandsteintreppe mit einem integrierten rundbogigem Kellerzugang erschlossen.
Vor dem Haus ein alter Ziehbrunnen in einem ungewöhnlichen, turmartigem Brunnenhaus aus Sandstein. Der nach oben verjüngte Dachaufsatz ist dekorativ mit Sedum bewachsen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |